Der Arbeitsvertrag ist das „Herzstück“ und damit die Grundlage des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses und ist daher von besonderer Bedeutung. Entsprechend sind grundlegende Kenntnisse zum Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer unverzichtbar. Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Tipp: Trotz der besonderen Bedeutung eines Arbeitsvertrages für das Berufsleben unterzeichnen viele Arbeitnehmer oft vorschnell. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass für Sie nachteilige Klauseln vereinbart werden. Sie sollten daher Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Tipp: Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses wie Gehalt, Arbeitszeit oder Arbeitsort regelt.
Arbeitgeber verwenden dabei häufig vorformulierte Arbeitsverträge, die für viele Arbeitsverhältnisse genutzt werden sollen. Der Arbeitsvertrag wird also nicht individuell ausgehandelt, sondern der Arbeitnehmer ist vielmehr dazu gezwungen, die vorformulierten Bedingungen seines Arbeitgebers zu akzeptieren.
In diesem Fall handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer strengen Inhaltskontrolle unterliegen. Grundsätzlich gilt dabei:
Eine unangemessene Benachteiligung kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber im Vertrag von gesetzlichen Mindeststandards abweicht. Intransparent ist dagegen beispielsweise eine Abgeltungsklausel ohne konkrete Benennung des abgegoltenen Überstundenkontingents. Für den Arbeitnehmer ist so nämlich nicht klar ersichtlich, wie viele Überstunden grundsätzlich maximal ohne Vergütung zu leisten sind.
Tipp: Immer wieder versuchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer als „freie Mitarbeiter“ auf Grundlage eines Dienstvertrages einzustellen und dadurch Sozialabgaben zu vermeiden und Kündigungsschutzvorschriften, Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu umgehen. Lassen Sie sich von solchen Versuchen nicht täuschen: Entscheidend ist allein, ob Sie tatsächlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Eine Scheinselbstständigkeit kann ernsthafte Folgen haben – insbesondere für den Arbeitgeber. Kontaktieren Sie daher bei Zweifeln einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur darauf einigen, dass ein Arbeitsverhältnis geschlossen werden soll. Der Arbeitsvertrag kann also grundsätzlich auch mündlich vereinbart werden.
Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings für befristete Arbeitsverträge, die automatisch nach einer gewissen Dauer enden. Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG können befristete Arbeitsverträge nur schriftlich geschlossen werden. Das heißt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Exemplar des Arbeitsvertrags handschriftlich unterzeichnen müssen. Einigen sie sich nur mündlich auf einen befristeten Arbeitsvertrag, gilt der Vertrag unbefristet.
Tipp: Grundsätzlich sollten Sie immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis für die ausgehandelten Arbeitsbedingungen. Lassen Sie sich am besten bereits vor dem Vertragsschluss von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, um nachteilige Bedingungen zu vermeiden.
Bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und das Dokument dem Arbeitnehmer zu übergeben. Dabei müssen manche Arbeitsbedingungen bereits am ersten Arbeitstag, andere erst innerhalb der ersten Woche oder des ersten Monats schriftlich fixiert werden.
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber diesen Nachweis nicht aus, hat das keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages. Ein Verstoß gegen die Pflicht kann aber dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber eine Geldbuße zahlen muss. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, sollten Sie Ihn an seine bußgeldbewehrte Pflicht erinnern.
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie sicherstellen, dass folgende Punkte im Vertrag geregelt werden:
Achtung: Abgeltungsklauseln können unwirksam sein, wenn sie beispielsweise nicht genau regeln, wie viele Stunden in der Woche oder im Monat maximal mit dem gezahlten Gehalt abgegolten sind. Insoweit gelten allerdings Besonderheiten bei Gutverdienern und leitenden Angestellten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Tipp: Die Anzahl an Regelungen, die in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden können, ist nahezu unüberschaubar. Während Arbeitgeber meist anwaltlich beraten sind, können auf sich allein gestellte Arbeitnehmer schnell den Überblick verlieren. Sie sollten sich daher fachkundigen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber unwirksame Klauseln zulasten des Arbeitnehmers, so gelten grundsätzlich nur diese Bestimmungen nicht.
Der Arbeitsvertrag ist dann im Ganzen weiterhin gültig, die für den Arbeitnehmer nachteilige Klausel entfällt aber. Es gelten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anstelle der vereinbarten Klausel.
Das entspricht auch dem Interesse des Arbeitnehmers, der in der Regel seinen Arbeitsplatz nicht verlieren möchte.
Die Beteiligten können aber auch Arbeitsverträge schließen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Einigen sich die Parteien beispielsweise darauf, dass der Arbeitgeber die Arbeit des Arbeitnehmers „schwarz“ – also steuerfrei – vergütet, ist der Arbeitsvertrag in seiner Gesamtheit nichtig. Zwischen den Parteien konnte dann überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen werden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer und leitende Angestellte zu allen Themen im Bereich der Kündigung. Wenn Sie gekündigt wurden, prüfe ich zunächst die Wirksamkeit der Kündigung.
Gemeinsam besprechen wir dann, wie Sie Ihre berufliche Zukunft sehen:
Ich begleite Sie bei diesem komplizierten Prozess mit meiner in mehr als zwanzig Jahren Tätigkeit aufgebauten Expertise. Dabei weiß ich, wie belastend das Verfahren sein kann – schließlich steht die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers auf dem Spiel. Als spezialisierter Anwalt für Kündigungen in Freiburg und Umgebung stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Rechtsanwalt Markus Czech ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit über 20 Jahren in Freiburg tätig. Die Begleitung in Kündigungsverfahren zählt zu den Hauptschwerpunkten seiner anwaltlichen Arbeit.
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